AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VESA Services GmbH, Neumarkt 31, 04109 Leipzig, für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Facility Management gegenüber Unternehmern.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen im Bereich Facility Management – insbesondere Objektmanagement, Gebäudereinigung, Gebäudetechnik, Pflege von Außenanlagen, infrastrukturelle Services und Baureinigung – zwischen der VESA Services GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber oder durch eine vom Auftragnehmer in Textform erklärte Auftragsbestätigung zustande. Bei Abschluss eines individuellen Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag) gehen dessen Regelungen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
(3) Maßgeblich für Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen sind die im Hauptvertrag bzw. im zugehörigen Leistungsverzeichnis getroffenen Vereinbarungen.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Der konkrete Umfang der Leistungen – insbesondere betroffene Objekte, Flächen, Leistungsarten, Intervalle und Qualitätsstandards – ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag und dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen geeignete und zuverlässige Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Er gewährt insbesondere den ungehinderten Zugang zu den betroffenen Objekten und Flächen während der vereinbarten Leistungszeiten.
(2) Der Auftraggeber stellt – soweit im Hauptvertrag nicht abweichend geregelt – die für die Leistungserbringung benötigten Anschlüsse für Wasser und Strom sowie geeignete, verschließbare Räumlichkeiten zur Unterbringung von Geräten und Materialien unentgeltlich zur Verfügung.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Mehraufwendungen, die dem Auftragnehmer hierdurch entstehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im Hauptvertrag bzw. im Leistungsverzeichnis getroffenen Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wiederkehrender Leistungen monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 7 Gewährleistung / Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der erbrachten Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen.
(2) Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erbringung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel sowie Epidemien und Pandemien gleich.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Leipzig.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand: Juni 2026
Hinweis: Dieser AGB-Entwurf sollte vor verbindlicher Verwendung anwaltlich auf den konkreten Leistungsvertrag abgestimmt werden (insb. §§ 5, 6, 8 im Rahmen der AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB).