Gebäudereinigung, Technik und Objektmanagement, ein Ansprechpartner für Ihre Immobilie in Berlin.
Kostenfrei, 60 Minuten vor Ort.
Regionales Personal in Berlin, gesteuert von einem festen Objektleiter, kein Dispatch aus der Ferne.
Ein fester Ansprechpartner kennt Ihr Objekt und koordiniert alle Gewerke.
Reinigung, Technik, Außenanlagen und Objektmanagement in einem Vertrag.
Kurz gesagt: VESA übernimmt in Berlin Gebäudereinigung, Gebäudetechnik, Außenanlagen und Objektmanagement als ein Vertrag mit einem festen Ansprechpartner, mit regionalem Personal vor Ort.
VESA Services ist mit regionalem Personal in Berlin aktiv. Wir übernehmen Facility Management und Gebäudereinigung für Gewerbeimmobilien in der Hauptstadt, ein Ansprechpartner für Reinigung, Technik, Außenanlagen und Objektmanagement, mit Teams vor Ort.
In Berlin betreuen wir typischerweise Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels und repräsentative Handelsflächen, also Objekte, bei denen Sauberkeit und ein funktionierender Betrieb direkt sichtbar sind und nicht warten können.
Wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet und im direkten Umland. Unser Einsatzgebiet, nach Lagen gegliedert:
Mitte, Tiergarten
PLZ 10117 · 10178 · 10785
Charlottenburg, Wilmersdorf
PLZ 10623 · 10719 · 10789
Friedrichshain, Kreuzberg
PLZ 10243 · 10997
Adlershof, Johannisthal
PLZ 12489 · 12487
Eigentümerpflichten, die wir in Berlin für unsere Kunden übernehmen oder im Blick behalten. Recherchiert am 27.09.2026, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Satzung.
Anlieger müssen Gehwege vor ihrem Grundstück unverzüglich nach Schneefall räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Sand) bestreuen; Streusalz ist für Anlieger verboten. Fällt Schnee nach 20 Uhr oder tritt danach Glätte ein, muss werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Für 12 zentrale Plätze (unter anderem Alexanderplatz, Gendarmenmarkt, Pariser Platz, Wittenbergplatz) und 6 Fußgängerzonen (unter anderem Wilmersdorfer Straße) ist statt der Anlieger das Land Berlin über die BSR winterdienstpflichtig.
Quelle: Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG) §3, §4 Abs. 4 und 4a sowie Anlage
Straßen im Reinigungsverzeichnis A und B werden von der BSR gereinigt (Anschluss- und Benutzungszwang); die Kosten tragen zu 75 Prozent die Anlieger per Gebühr und zu 25 Prozent das Land Berlin. Nur Straßen im Verzeichnis C müssen Anlieger selbst reinigen. Die Einteilung erfolgt in Reinigungsklassen je nach Verschmutzung, Verkehrslage und Bedeutung der Straße.
Quelle: Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG) §2, §4 Abs. 1, §7
Geschützt sind alle Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Umfang von 50 cm erreicht. Nicht geschützt sind sonstige Obstbäume, Bäume auf Dachgärten oder in Pflanzencontainern sowie Bestände in gewerblichen Baumschulen und Gärtnereien.
Quelle: Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO) §2, vom 11.01.1982, konsolidierte Fassung
Büroflächenumsatz Berlin im ersten Halbjahr 2026: 386.100 m², plus 62 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (H1 2025: 238.000 m²); Leerstandsquote 8,6 Prozent im zweiten Quartal 2026.
Quelle: JLL Büromarktbericht Berlin, Stand Q2 2026, abgerufen 27.09.2026
Die landeseigene BEW (Berliner Energie und Wärme, seit 2024 in städtischer Hand) betreibt mit über 2.000 km Trassenlänge das größte Fernwärmenetz Westeuropas und versorgt rund 700.000 Wohnungen sowie etwa 8.000 weitere Gebäude.
Quelle: BEW Berliner Energie und Wärme, Fernwärmenetz, abgerufen 27.09.2026
In Berlin arbeiten wir mit regionalem Personal. Ein Objektleiter koordiniert Ihre Leistungen vor Ort, kein anonymer Dispatch aus der Ferne.
Ja. Mit regionalem Personal direkt vor Ort betreuen wir Gewerbeobjekte in Berlin und Umgebung, mit einem festen Objektleiter als Ansprechpartner.
Über unser regionales Team vor Ort reagieren wir im vereinbarten Betriebsfenster innerhalb von 24 Stunden, bei akuten Störungen schneller.
Nein, für diese und zehn weitere zentrale Plätze sowie sechs Fußgängerzonen ist gesetzlich die BSR im Auftrag des Landes Berlin winterdienstpflichtig, nicht der Anlieger. Ausnahme bleibt der Gehweg unmittelbar vor dem eigenen Grundstück.
Quelle: Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG) §4 Abs. 4a und Anlage
Für die Fläche vor dem eigenen Grundstück ist Streusalz für Anlieger nach §3 Abs. 8 StrReinG verboten, erlaubt sind nur abstumpfende Mittel wie Sand.
Die BSR reinigt Straßen im Verzeichnis A/B pflichtgemäß, die Kosten werden zu 75 Prozent per Gebühr auf die Anlieger umgelegt, 25 Prozent trägt das Land Berlin.
Angaben zu Satzungen recherchiert am 27.09.2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Eine kostenlose Bestandsaufnahme zeigt Ihnen schwarz auf weiß, was wir besser machen. Erst dann entscheiden Sie.
Kostenfrei, 60 Minuten vor Ort. Oder schreiben Sie an info@vesa-services.de