Facility Management Halle (Saale)

Gebäudereinigung, Technik und Objektmanagement, ein Ansprechpartner für Ihre Immobilie in Halle (Saale).

Kostenfrei, 60 Minuten vor Ort.

Regionales Team in Halle (Saale)

Regionales Personal vor Ort, der Firmensitz Leipzig liegt nur 47 km entfernt.

Rund 45 Minuten Anfahrt

Schnelle Reaktion bei Störungen, im Betriebsfenster innerhalb von 24 Stunden.

Ein Ansprechpartner

Ein Objektleiter koordiniert alle Gewerke, von der Reinigung bis zur Technik.

Kurz gesagt: VESA übernimmt in Halle (Saale) Gebäudereinigung, Gebäudetechnik, Außenanlagen und Objektmanagement als ein Vertrag mit einem festen Ansprechpartner, mit regionalem Personal vor Ort.

VESA Services übernimmt Facility Management und Gebäudereinigung für Gewerbeimmobilien in Halle (Saale). Mit regionalem Personal vor Ort und einem festen Objektleiter, ein Ansprechpartner für Reinigung, Technik, Außenanlagen, Baureinigung und Objektmanagement. Der Firmensitz Leipzig liegt rund 45 Minuten entfernt.

Welche Objekte betreuen wir in Halle (Saale)?

In Halle betreuen wir typischerweise Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels und Handelsflächen. Durch die Nähe zum Firmensitz Leipzig sind auch Disposition und Objektleitung schnell vor Ort.

Büro- & VerwaltungsgebäudeHotels & Serviced ApartmentsEinzelhandel & ShowroomsÖffentliche GebäudeWohnanlagen

Wo in Halle (Saale) sind wir im Einsatz?

Wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet und im direkten Umland. Unser Einsatzgebiet, nach Lagen gegliedert:

Altstadt/Marktplatz (Innenstadt)

Altstadt, Marktplatz

PLZ 06108

Star Park (Industriegebiet A14)

Reideburg

PLZ 06116

Weinberg Campus (Technologiepark)

Kröllwitz

PLZ 06120

Silberhöhe (Südstadt)

Silberhöhe

PLZ 06132

Was in Halle (Saale) für Ihr Gebäude gilt

Eigentümerpflichten, die wir in Halle (Saale) für unsere Kunden übernehmen oder im Blick behalten. Recherchiert am 27.09.2026, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Satzung.

Winterdienst: Räumen und Streuen

Anlieger (Eigentümer/Nutzungsberechtigte) müssen Gehwege auf mindestens 1,50 m Breite von Schnee freihalten und bei Eis-/Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt) bestreuen. Tagsüber (7:00-20:00 Uhr) fallender Schnee/entstehende Glätte ist unverzüglich zu beseitigen; nach 20:00 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr weg sein. Streusalz ist nur ausnahmsweise bei extremer Schnee-/Eisglätte oder Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Brücken und Gefällestrecken erlaubt; auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz durchgehend verboten.

Quelle: Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Halle (Saale), Lesefassung SR 3.09-2.2, §§ 4 (Winterdienst durch den Anlieger), Stand nach Änderungssatzung vom 29.09.2021

Gehweg- und Straßenreinigung

Halle teilt Straßen in Reinigungsklassen 1-8 (Fahrbahnen) und A/B/B+/C/D (Geh- und Radwege) ein. In den Klassen A, B, B+, C und D obliegt der Winterdienst auf Gehwegen den Anliegern; die reine Straßenreinigung (Kehren) übernimmt je nach Klasse entweder die Stadt gegen eine Benutzungsgebühr oder die Anlieger selbst (Klassen C, D, 8). Welche Straße welcher Klasse zugeordnet ist, steht in der als Anlage veröffentlichten, alphabetisch sortierten Straßenliste.

Quelle: Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Halle (Saale), §§ 1-3 und 6 sowie Anlage (Straßenliste)

Baumschutz auf dem Grundstück

Die neue Baumschutzsatzung (beschlossen 31.01.2024, in Kraft seit 29.03.2024) gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Halle (Saale), nicht nur für die Innenstadt. Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 40 cm Stammumfang in 1 m Höhe; Straßenbäume sind unabhängig vom Stammumfang immer geschützt. Ausgenommen sind u. a. Wald, Kleingärten, Obstbäume in umfriedeten Grundstücken (außer Walnuss/Esskastanie) sowie Baumschulen/Gärtnereien. Rückschnitt über Kronenpflege hinaus, Fällung oder Eingriffe im Wurzelbereich sind ohne Ausnahmegenehmigung verboten, Bußgeld bis 50.000 €.

Quelle: Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale), SR 9.24-2, §§ 2 und 3, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7 vom 28.03.2024

Halle (Saale) als Gewerbestandort

Warum VESA in Halle (Saale)?

In Halle arbeiten wir mit regionalem Personal, der Firmensitz Leipzig liegt rund 47 Straßenkilometer entfernt. Kurze Wege, schnelle Reaktion bei Störungen und ein Objektleiter, der auch kurzfristig vor Ort sein kann.

Welche Leistungen gibt es in Halle (Saale)?

Häufige Fragen aus Halle (Saale)

Ist VESA wirklich in Halle (Saale) tätig?

Ja. Mit regionalem Personal vor Ort, rund 47 km vom Firmensitz Leipzig entfernt, betreuen wir Gewerbeobjekte in Halle (Saale) und Umgebung, mit einem festen Objektleiter als Ansprechpartner.

Wie schnell ist VESA bei einer Störung in Halle (Saale) vor Ort?

Durch die Nähe zu Leipzig reagieren wir schnell, im vereinbarten Betriebsfenster innerhalb von 24 Stunden, bei akuten Störungen schneller.

Gilt die Baumschutzsatzung auch für unser Gewerbegrundstück im Star Park oder am Weinberg Campus, also außerhalb der Innenstadt?

Ja. Seit der Neufassung vom 31.01.2024 (in Kraft seit 29.03.2024) gilt die Satzung für das gesamte Gemeindegebiet Halles, nicht mehr nur für Teilbereiche. Geschützt sind Bäume ab 40 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Straßenbäume unabhängig vom Umfang.

Quelle: § 2 und § 3 Baumschutzsatzung Halle (Saale), SR 9.24-2

Dürfen wir bei Blitzeis vor unserem Gebäude Salz streuen?

Ja, ausnahmsweise: Salz ist bei extremer Schnee-/Eisglätte und bei Eisregen sowie auf Treppen, Rampen und Gefällestrecken erlaubt. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen bleibt Salz aber in jedem Fall verboten.

Quelle: § 4 Abs. 3 Straßenreinigungssatzung Halle (Saale)

Unser Bürogebäude liegt in der Altstadt nahe der Saale, müssen wir beim Gebäudebetrieb besondere Hochwasser-Vorgaben beachten?

Prüfenswert ist die Lage im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) der Saale, das seit 2006 durch das Landesverwaltungsamt festgelegt ist; nach dem Hochwasser 2013 wurden Schutzmaßnahmen weiter ausgebaut. Zusätzlich kann eine Lage im Sanierungsgebiet 'Historischer Altstadtkern' Genehmigungspflichten für bauliche Veränderungen auslösen.

Quelle: halle.de · halle.de

Angaben zu Satzungen recherchiert am 27.09.2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.

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