Facility Management Stuttgart

Gebäudereinigung, Technik und Objektmanagement, ein Ansprechpartner für Ihre Immobilie in Stuttgart.

Kostenfrei, 60 Minuten vor Ort.

Regionales Team vor Ort

Regionales Personal in Stuttgart, gesteuert von einem festen Objektleiter, kein Dispatch aus der Ferne.

Ein Objektleiter

Ein fester Ansprechpartner kennt Ihr Objekt und koordiniert alle Gewerke.

Alles aus einer Hand

Reinigung, Technik, Außenanlagen und Objektmanagement in einem Vertrag.

Kurz gesagt: VESA übernimmt in Stuttgart Gebäudereinigung, Gebäudetechnik, Außenanlagen und Objektmanagement als ein Vertrag mit einem festen Ansprechpartner, mit regionalem Personal vor Ort.

VESA Services ist mit regionalem Personal in Stuttgart aktiv. Wir übernehmen Facility Management und Gebäudereinigung für Gewerbeimmobilien im Großraum Stuttgart, ein Ansprechpartner für Reinigung, Technik, Außenanlagen und Objektmanagement, mit Teams vor Ort.

Welche Objekte betreuen wir in Stuttgart?

In Stuttgart liegt der Schwerpunkt auf Büro-, Industrie- und Technikimmobilien sowie Showrooms. In einem Industriestandort zählt ein strukturierter, dokumentierter Betrieb mit klaren Prüf- und Wartungsnachweisen.

Büro- & VerwaltungsgebäudeIndustrie- & TechnikstandorteHotels & Serviced ApartmentsShowrooms & HandelWohnanlagen

Wo in Stuttgart sind wir im Einsatz?

Wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet und im direkten Umland. Unser Einsatzgebiet, nach Lagen gegliedert:

Innenstadt (Mitte, West)

Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West

PLZ 70173 · 70178 · 70176 · 70193

Vaihingen/Synergiepark und Möhringen

Vaihingen (Synergiepark), Möhringen (SI-Centrum)

PLZ 70565 · 70567 · 70569

Feuerbach und Zuffenhausen

Feuerbach, Zuffenhausen (Porsche-Werk)

PLZ 70469 · 70435

Bad Cannstatt/NeckarPark

Bad Cannstatt, NeckarPark (Messe-/Eventlage)

PLZ 70372 · 70374

Was in Stuttgart für Ihr Gebäude gilt

Eigentümerpflichten, die wir in Stuttgart für unsere Kunden übernehmen oder im Blick behalten. Recherchiert am 27.09.2026, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Satzung.

Winterdienst: Räumen und Streuen

Straßenanlieger (Eigentümer und Besitzer, z. B. auch Mieter/Pächter) müssen Gehwege bei Schnee räumen und bei Glätte streuen. Fertig geräumt/gestreut sein muss es montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr; fällt tagsüber bis 21:00 Uhr Schnee, ist laufend nachzuräumen. Salz und andere auftauende Streumittel sind verboten, Ausnahme nur bei Eisregen und so gering wie möglich dosiert.

Quelle: Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart vom 22.09.2011 (Stuttgarter Stadtrecht 1/8), §§ 2, 5, 6

Gehweg- und Straßenreinigung

Grundsätzlich reinigen die Straßenanlieger ihre Gehwege selbst (§ 1 f. der Gehwegsatzung). In Zone 1 der Innenstadt (ohne Hospital- und Leonhardsviertel) sowie in den Passagen am Kleinen Schlossplatz/Rotebühlplatz übernimmt die Stadt die Reinigung gegen Gebühr, dort siebenmal wöchentlich, im Hospital-/Leonhardsviertel dreimal wöchentlich; die Räum- und Streupflicht bei Schnee/Eis bleibt trotzdem beim Anlieger.

Quelle: Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS), zitiert nach § 2 Abs. 4 Gehwegsatzung und stuttgart.de · stuttgart.de

Baumschutz auf dem Grundstück

Stuttgart hat eine Baumschutzsatzung, die aber nicht das gesamte Stadtgebiet abdeckt, sondern nur die Stadtbezirke Mitte, Süd (mit Heslach), West, Nord und Ost sowie Teile von Bad Cannstatt. Innerhalb dieses Geltungsbereichs sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen 100 cm über dem Erdboden) geschützt, bei Mehrstämmigkeit genügt ein Stamm ab 50 cm; Fällen, Kappen oder starker Rückschnitt geschützter Bäume brauchen eine Befreiung der Stadt; Pflegeschnitte und das Entfernen von Totholz sind davon ausgenommen.

Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über den Schutz von Landschaftsbestandteilen (Baumschutzsatzung), § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 · Geltungsbereich (Stadtbezirke) laut Leitfaden Baumschutzsatzung, Stand 09/2023

Stuttgart als Gewerbestandort

  • Der Büroflächenumsatz in Stuttgart lag 2025 bei rund 152.000 m², rund 24 % unter dem Vorjahreswert (2024: 201.000 m²); die Leerstandsquote stieg 2025 auf 6,6 %.

    Quelle: JLL Büromarktbericht Stuttgart, Stand Q1 2026

  • Stärkste Teilmärkte 2025 waren die City mit 45.500 m², gefolgt von Vaihingen/Möhringen mit 36.000 m² und der weiteren Innenstadt mit 26.300 m² Flächenumsatz.

    Quelle: Büromarktbericht Stuttgart 2025 (Stadt Stuttgart, Wirtschaftsförderung)

  • Die Kessellage erschwert den Luftaustausch; die Stadt betrieb deshalb 2016–2020 ein Feinstaubalarm-System mit Auto-Verzicht-Appellen. Seit 15.04.2020 ist der Feinstaubalarm eingestellt, weil seit 2018 die gesetzlichen Grenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Unabhängig davon gilt vom 15. Oktober bis 15. April an Tagen mit Überschreitungsgefahr weiterhin ein Betriebsverbot für Komfortkamine (Zusatzfeuerstätten), seit 24.02.2017 in Kraft.

    Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz

  • Im Stadtzentrum werden im langjährigen Mittel rund 62 Frosttage und 15 Eistage pro Jahr gemessen (Messzeitraum 1951–1980); das ist deutlich weniger als im Umland (z. B. Hohenheim: rund 89 Frosttage), was sich auf Planungsintervalle für den Winterdienst auswirkt.

    Quelle: Stadtklima Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen

Warum VESA in Stuttgart?

In Stuttgart arbeiten wir mit regionalem Personal. Ein Objektleiter koordiniert alle Leistungen direkt vor Ort.

Welche Leistungen gibt es in Stuttgart?

Häufige Fragen aus Stuttgart

Ist VESA wirklich in Stuttgart tätig?

Ja. Mit regionalem Personal direkt vor Ort betreuen wir Gewerbeobjekte in Stuttgart und Umgebung, mit einem festen Objektleiter als Ansprechpartner.

Wie schnell ist VESA bei einer Störung in Stuttgart vor Ort?

Über unser regionales Team vor Ort reagieren wir im vereinbarten Betriebsfenster innerhalb von 24 Stunden, bei akuten Störungen schneller.

Muss unser Bürogebäude in der Innenstadt den Gehweg selbst reinigen?

In Zone 1 der Innenstadt (ohne Hospital-/Leonhardsviertel) und in den Passagen am Kleinen Schlossplatz/Rotebühlplatz übernimmt die Stadt die reine Reinigung gegen Gebühr, siebenmal wöchentlich. Die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen bei Glätte bleibt laut Satzung trotzdem beim Grundstückseigentümer.

Quelle: stuttgart.de · § 2 Abs. 4 Gehwegsatzung

Dürfen wir bei Glätte vor dem Gebäude Streusalz einsetzen?

Nein. Die Gehwegsatzung verbietet Salz und andere auftauende Stoffe; sie dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen und so sparsam wie möglich verwendet werden.

Quelle: § 6 Abs. 2 Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart

Brauchen wir eine Genehmigung, um einen älteren Baum auf unserem Betriebsgelände zurückzuschneiden?

Für Pflegeschnitte und das Entfernen von Totholz nicht. Für Fällen, Kappen oder starken Rückschnitt nur dann, wenn das Grundstück in den Stadtbezirken Mitte, Süd (mit Heslach), West, Nord, Ost oder Teilen von Bad Cannstatt liegt und der Baum ab 80 cm Stammumfang (in 100 cm Höhe) geschützt ist.

Quelle: § 1 Abs. 2–3 und § 2 Abs. 1 Baumschutzsatzung · Geltungsbereich laut Leitfaden 09/2023

Angaben zu Satzungen recherchiert am 27.09.2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.

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