Facility Management Leipzig

Gebäudereinigung, Technik und Objektmanagement, ein Ansprechpartner für Ihre Immobilie in Leipzig.

Kostenfrei, 60 Minuten vor Ort.

Hauptsitz Leipzig

Disposition, Objektleitung und Teams sitzen direkt in der Stadt.

Ein Objektleiter

Ein fester Ansprechpartner kennt Ihr Objekt und koordiniert alle Gewerke.

Alles aus einer Hand

Reinigung, Technik, Außenanlagen und Objektmanagement in einem Vertrag.

Kurz gesagt: VESA übernimmt in Leipzig Gebäudereinigung, Gebäudetechnik, Außenanlagen und Objektmanagement als ein Vertrag mit einem festen Ansprechpartner, direkt vom Firmensitz aus.

Leipzig ist der Sitz von VESA Services. Wir betreuen hier Gewerbeimmobilien, Bürogebäude, Wohnanlagen und Hotels mit eingewiesenen Teams und einem festen Objektleiter, ein Ansprechpartner für Reinigung, Technik, Außenanlagen und Objektmanagement, direkt aus der Stadt heraus.

Welche Objekte betreuen wir in Leipzig?

Leipzig ist unser Heimatstandort. Wir arbeiten in den Bürolagen im Zentrum, in den Wohnquartieren und auf den Logistik- und Messeflächen im Norden. Hier sitzt unsere Disposition, hier sind die kurzen Wege.

Büro- & Verwaltungsgebäude

500 – 15.000 m² Nutzfläche

Unterhaltsreinigung, Glas, Technik, Außenanlagen

Logistik- & Messeimmobilien

ab 2.000 m² Hallenfläche

Hallen- und Grundreinigung, Winterdienst, Technik

Hotels & Serviced Apartments

40 – 300 Zimmer

Housekeeping, Öffentliche Bereiche, Wäschelogistik

Wohnanlagen & Co-Living

ab 20 Wohneinheiten

Treppenhaus, Außenanlagen, Hausmeisterdienst

Einzelhandel & Showrooms

200 – 5.000 m² Verkaufsfläche

Tages- und Grundreinigung, Glas, Sonderreinigung

Wo in Leipzig sind wir im Einsatz?

Wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet und im direkten Umland. Unser Einsatzgebiet, nach Lagen gegliedert:

Zentrum & Süd

Mitte, Zentrum-Süd, Südvorstadt, Connewitz

PLZ 04103 · 04107 · 04275 · 04277

West & Nordwest

Plagwitz, Lindenau, Leutzsch, Gohlis

PLZ 04229 · 04177 · 04179 · 04157

Nord & Messe

Wiederitzsch, Seehausen, Messegelände

PLZ 04158 · 04356

Ost & Umland

Paunsdorf, Engelsdorf, Taucha

PLZ 04329 · 04319 · 04425

Was in Leipzig für Ihr Gebäude gilt

Eigentümerpflichten, die wir in Leipzig für unsere Kunden übernehmen oder im Blick behalten. Recherchiert am 27.09.2026, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Satzung.

Winterdienst: Räumen und Streuen

Die Stadt überträgt ihre Winterdienstpflicht für Gehwege auf die Anlieger (Grundstückseigentümer). Zu räumen und bei Glätte zu streuen ist werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 8:00 bis 20:00 Uhr, im Übrigen nach Bedarf. Gehwege müssen auf mindestens 1,20 m Breite geräumt/gestreut werden, schmalere Gehwege in voller Breite. Auftauende Streumittel (Salz) sind grundsätzlich verboten; zu verwenden ist vornehmlich abstumpfendes Material (Sand, Splitt, Granulat, Blähschiefer). Nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen, überfrierende Nässe) darf ausschließlich Kochsalz (Natriumchlorid) verwendet werden, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen.

Quelle: Satzung über den Winterdienst in der Stadt Leipzig (Winterdienstsatzung), zuletzt geändert 15.09.2022, §§ 4 und 5

Gehweg- und Straßenreinigung

Grundsätzlich reinigt die Stadt Leipzig die öffentlichen Straßen; sie überträgt die Reinigungspflicht aber je nach Reinigungsklasse ganz oder teilweise auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Welche Klasse für eine konkrete Straße gilt, steht im als Satzungsanlage veröffentlichten Straßenverzeichnis. Für die von der Stadt durchgeführte Reinigung wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben.

Quelle: Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Leipzig (Straßenreinigungssatzung), Stand 18.12.2024, §§ 2-4 und Anlage Straßenverzeichnis

Baumschutz auf dem Grundstück

Die Leipziger Baumschutzsatzung (seit 1992, zuletzt geändert 09.02.2022) gilt im gesamten Stadtgebiet. Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume ab 30 cm Stammumfang bzw. 10 cm Stammdurchmesser (gemessen in 1,3 m Höhe), Obstbäume erst ab 100 cm Stammumfang bzw. 30 cm Durchmesser; Straßenbäume sind unabhängig vom Umfang immer geschützt. Ausnahmen bestehen u. a. für Parkanlagen, Wälder, Friedhöfe, botanische Gärten, Kleingärten sowie für Maßnahmen des Straßenwinterdienstes. Fällen und stärkere Eingriffe brauchen eine Genehmigung des Grünflächenamts, übliche Pflegeschnitte an Ästen bis 5 cm Durchmesser nicht. Verstöße kosten bis 50.000 €.

Quelle: Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig (Baumschutzsatzung), Stand März 2022, §§ 2 bis 4

Leipzig als Gewerbestandort

Warum VESA in Leipzig?

Leipzig ist unser Zuhause. Disposition, Objektleitung und Teams sitzen direkt in der Stadt, das heißt schnelle Reaktion, persönliche Begehungen und ein Partner, der die Stadt kennt.

Ratgeber für Leipzig

Welche Leistungen gibt es in Leipzig?

Häufige Fragen aus Leipzig

Sitzt VESA selbst in Leipzig?

Ja. Leipzig ist der Firmensitz von VESA Services. Disposition und Objektleitung arbeiten von hier aus.

Wie schnell ist VESA bei einer Störung in Leipzig vor Ort?

Über unser regionales Team vor Ort reagieren wir im vereinbarten Betriebsfenster innerhalb von 24 Stunden, bei akuten Störungen schneller.

Wie breit müssen wir den Gehweg vor unserem Bürogebäude im Winter räumen?

Mindestens 1,20 m; ist der Gehweg schmaler, in voller Breite. Die Pflicht gilt werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 8:00 bis 20:00 Uhr.

Quelle: § 4 Winterdienstsatzung Leipzig

Dürfen wir bei Glätte vor unserem Objekt Streusalz einsetzen?

Grundsätzlich nicht. Erlaubt sind nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist nur in echten Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) erlaubt, und dann ausschließlich als Kochsalz (Natriumchlorid).

Quelle: § 5 Winterdienstsatzung Leipzig

Brauchen wir für den Rückschnitt eines älteren Baumes auf unserem Firmengelände eine Genehmigung?

Für übliche Pflegeschnitte an Ästen bis 5 cm Durchmesser nicht. Wer einen geschützten Baum fällen oder stärker zurückschneiden will, braucht eine Genehmigung des Grünflächenamts; geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 30 cm Stammumfang, Obstbäume ab 100 cm, jeweils in 1,3 m Höhe gemessen.

Quelle: §§ 3, 4 und 6 Baumschutzsatzung Leipzig

Angaben zu Satzungen recherchiert am 27.09.2026, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.

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